AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AS Auto Moto Sales GmbH

1 Die Firma AS Auto Moto Occasion Sales GmbH (nachfolgend AS genannt) veröffentlicht im Auftrag von Kunden Inserate zum Verkauf von Fahrzeugen auf den Plattformen gemäß www.auto-moto-sales.ch. Die Werbung der Kunden per Telefon erfolgt ausschließlich, nachdem rechtlich ein Geschäftsverhältnis erlangt wurde, indem ein Ankaufsangebot zwecks Wiederverkauf zu einem tieferen Preis als dem ausgeschriebenen angeboten, jedoch nicht angenommen wurde

2 Sämtliche Inserate werden im Namen des Kunden und unter Erwähnung dessen Telefonnummer publiziert. Namen/Adressen werden auf Wunsch nicht veröffentlicht. Interessenten für die Fahrzeuge melden sich entsprechend direkt beim Inserenten, per Telefon oder Mail.
3 Das Rechtsverhältnis bezüglich Fahrzeugverkauf besteht ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem allfälligen Käufer des Fahrzeugs. Jegliche Haftung von AS ist ausgeschlossen.

4 AS nimmt die Insertion der Fahrzeuge auf den Plattformen gemäss Ziff. 1 zum Pauschalpreis von Fr. 149.— (Autos) bzw. Fr. 98.—(Motorräder) zum mit dem Kunden vereinbarten Zeitpunkt vor.

5 Änderungen der Insertionen sind kostenlos möglich (insbesondere Preis, km, Bemerkungen oder Fotos). Der Kunde hat keinen direkten Zugriff auf die Inserate, kann Änderungswünsche jedoch telefonisch oder per E-Mail mitteilen, diese werden daraufhin während den Arbeitszeiten in der Regel innert 6 Stunden vorgenommen.

6 Die Inserate werden für 70 Tage publiziert. Sie können bis zum Verkauf auf den unter www.auto-moto-occasion.ch erwähnten aktuellen Plattformen kostenlos verlängert werden.

7 AS publiziert die Inserate auf bekannten und etablierten Seiten mit besten Chancen, das Fahrzeug erfolgreich verkaufen zu können, kann letztlich aber keine Garantie dazu abgeben.

8 Soweit der Kunde den Insertionsauftrag an AS auf telefonische Kontaktaufnahme durch AS hin erteilt hat, ist der Kunde gemäss Art. 40a ff OR berechtigt, den Auftrag innert 14 Tagen zu widerrufen, sofern der Rechnungsbetrag Fr. 100.— übersteigt. Gemäß Art. 40f Abs. 3 in Verbindung mit Art. 402 OR sind bis dahin erbrachten Auslagen und Verwendungen zu ersetzen.

9 Soweit der Kunde die Rechnung nicht innert Zahlungsfrist bezahlt, ist ab der Fälligkeit ohne Mahnung ein Verzugszins von 5% geschuldet. Ab der zweiten Mahnung ist pro Mahnung zusätzlich eine Umtriebsentschädigung von Fr. 20 geschuldet.

10 Bei allfälligen Streitigkeiten gilt – die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände vorbehalten – der Gerichtsstand Langenthal